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Allgemeine Geschäftsbedingungen KLÖTZL Vertriebs GmbH (Stand 1. Juni 2023) [PDF Download]

 

I. Geltungsbereich:

1. Alle unsere Angebote, Lieferungen und Verkäufe erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird bzw. wenn sie bei mündlichen oder fernmündlichen Verhandlungen nicht besonders erwähnt werden. Die gegenständlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zwischen der Klötzl Vertriebs GmbH und natürlichen, als auch juristischen Personen (kurz „Besteller“). Festgehalten werden darf, dass der Begriff „Besteller“ für Bestellerinnen als auch für Besteller steht. Durch die Auftragserteilung gelten sie vom Besteller als anerkannt.

2. Bedingungen bzw. andere Vertragsbestimmungen, die mit diesen Allgemeinen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind ungültig, auch wenn sie in den Unterlagen des Bestellers aufscheinen. Wir schließen somit den Vertrag nur zu den vorliegenden Allgemeinen Bedingungen ab.

3. Von diesen Allgemeinen Bedingungen abweichende Vereinbarungen sind rechtsverbindlich, wenn wir ihnen ausdrücklich zugestimmt haben. Diese Abänderungen müssen in schriftlicher Form erfolgen. Mündliche oder telefonische Abmachungen erhalten erst Rechtsgültigkeit, wenn sie schriftlich von uns bestätigt werden.

4. Die Allgemeinen Bedingungen gelten auch für alle zwischen dem Besteller und uns künftig abzuschließenden Verträge und werden diesen schon jetzt zugrunde gelegt.

5. Für sämtliche Verträge und der Abwicklung gilt Deutsch als ausschließlich vereinbarte Sprache.

 

II. Angebote, Preise und Zahlungsbedingungen:

1. Alle unsere Angebote sind stets freibleibend.

2. Unsere Preise verstehen sich netto ohne jeden Abzug, gerechnet per Stück, Meter oder sonstiger Einheit, ohne Verpackung, Frachtversicherung usw. ab unserem Auslieferungslager. Alle Nebengebühren, öffentlichen Abgaben, etwaig neu hinzukommende Steuern und Erhöhungen aller Art, durch welche die Lieferung mittelbar oder unmittelbar betroffen oder verteuert wird, sind vom Besteller zu tragen.

3. Es gelten immer die Preise des Liefertages. Sollten wir daher zwischen dem Vertragsabschluss und der Lieferung die Preise ermäßigen oder erhöhen, gilt der zum zuletzt genannten Zeitpunkt geltende Betrag.

4. Die Rechnungen sind entsprechen der angeführten Zahlungsbedingung zahlbar.

5. Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Diskontsatz der Österreichischen Nationalbank berechnet. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche wird dadurch nicht ausgeschlossen.

Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder Umstände, welche die Annahme rechtfertigen, dass die Kreditwürdigkeit des Käufers gemindert wird, haben die sofortige Fälligkeit unserer sämtlichen Forderungen zufolge. Außerdem sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlungen auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.

6. Bei Zahlungsverzug ist der Besteller verpflichtet, sämtliche offene Forderungen durch Zessionen oder durch Einräumung von Pfandechten an anderen Vermögensgegenständen zu unseren Gunsten abzusichern. Darüber hinaus sind wir berechtigt, für noch offenstehende Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen, auch ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten, Schadenersatz für Nichterfüllung zu verlangen, dem Besteller die Weiterveräußerung der Ware zu untersagen, die Rückgabe der gelieferten Waren zu fordern und auf Kosten des Bestellers diese zurückzuholen.

7. Die angeführten Preise enthalten keine Kosten für Service- oder Inbetriebnahme Arbeiten. Allfällige Leistungen dieser Art werden nach Aufwand, zu unseren fixen Sätzen, gem. unterfertigten Arbeitsberichten, verrechnet.

8. Die angeführten Preise sind speziell für dieses Projekt kalkuliert und gelten nur für den angeführten Geräteumfang. Grundlage für die Berechnung ist, dass alle Lieferungen und Leistungen in der Normalarbeitszeit ausgeführt werden. Extraanfahrten und Mehrarbeiten, verursacht durch bauseitig nicht fertig gestellte Arbeiten oder Unterbrechungen werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Es gelten unsere Verrechnungssätze in der aktuell gültigen Fassung unter www.kloetzl.at/service/downloads

 

III. Geistiges Eigentum/Urheberrecht:

1. Sämtliche Schemen, Skizzen, Schaltpläne und sonstige Unterlagen, welche von uns hergestellt und von uns zur Verfügung gestellt wurden, bleiben unser geistiges Eigentum.

2. Der Besteller verpflichtet sich dazu, eine bestimmungswidrige Nutzung derartiger Unterlagen, vor allem die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung etc., ohne unserer ausdrücklichen Zustimmung zu unterlassen.

3. Für die seitens unseres Unternehmens erstellte Software besteht ein Urheberrechtschutz. Dies gilt ferner darüber hinaus auch für sämtliche Produkte und Software, welche von dritter Seite unserem Unternehmen zur Verfügung gestellt werden.

Auch für die eben dargestellten Produkte verpflichtet sich der Besteller jede bestimmungswidrige Nutzung, vor allen die Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung etc. zu unterlassen.

Der Besteller verpflichtet sich darüber hinaus Wissen, welches er aus einer Geschäftsbeziehung mit dem Unternehmen erlangt hat, Dritten gegenüber geheim zu halten.

 

IV. Rücksendungen:

1. Rücksendungen von Waren bedürfen in jedem Fall unserer ausdrücklichen, schriftlichen Einwilligung.

2. Im Falle der Rücknahme der Ware wird:
a.) 15% Manipulationsgebühr verrechnet, wenn die Ware noch in ungeöffneter Originalverpackung frachtfrei angeliefert wird und die Ware nicht älter als 3 Monate ist.

b.) 20% Manipulationsgebühr verrechnet, wenn die Ware noch im Originalzustand ist, die Verpackung jedoch geöffnet wurde.

3. Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden an den von uns angegebenen Standort.

4. Sollte die Ware ohne vorherige Vereinbarung retourniert worden sein, so behalten wir uns vor, die Retoure abzulehnen und die Ware auf Kosten und Risiko des Kunden an diesen zurückzusenden.

 

V. Kauf/Bestellungen auf Abruf:

1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, unterliegen Kaufverträge auf Abruf einer Abruffrist von – höchstens – 6 Monaten ab Vertragsabschluss. Der gewünschte Liefertermin ist vom Käufer / der Käuferin – zumindest – 2 Monate vor dessen Eintritt – schriftlich mitzuteilen. Mehrkosten, zeitliche Verzögerungen und allfällige Pönalforderungen, die sich aus einem verspäteten Abruf ergeben, gehen zu Lasten des Käufers/der Käuferin. Die Wirksamkeit von seitens der Verkäuferin zugesagten Lieferterminen ist vom rechtzeitigen und formentsprechenden Abruf des Käufers / der Käuferin abhängig.

2. Nach Ablauf der Abruffrist, betreffend welcher es keiner gesonderten Verständigung durch die Verkäuferin bedarf sowie nach Ablauf des vom Käufer / der Käuferin genannten Liefertermins gehen Last und Gefahr auf den Käufer / die Käuferin über; diese haften auch der Verkäuferin für jeden entstehenden Nachteil und damit verbundenen Mehrkosten.

3. Mit Eintritt des Abnahmeverzugs, welcher allein durch den Terminablauf eintritt und einer gesonderten Abnahmeaufforderung durch die Verkäuferin nicht bedarf, ist diese nach Ihrer Wahl, berechtigt, den Kaufgegenstand dem Käufer / der Käuferin an dessen/deren Firmenanschrift zuzustellen, auf deren Kosten bei einem Dritten einzulagern oder vom Vertrag, mit sofortiger Wirkung und ohne Nachfristsetzung zurückzutreten.

4. Jedenfalls ist der Käufer/die Käuferin verpflichtet, der Verkäuferin neben der Bezahlung des Kaufpreises auch sämtliche aus dem Annahmeverzug resultierenden Schäden, insbesondere auch jeglichen Mehraufwand, den entgangenen Gewinn und allfällige Ansprüche aus Pönalforderungen, welche die Verkäuferin eingegangenen ist zu ersetzen.

 

VI. Lieferung:

1. Wir sind in jedem Fall berechtigt, Teillieferungen durchzuführen.

2. Sämtliche Bestellungen werden nur unter dem Vorbehalt der Lieferungsmöglichkeit angenommen.

3. Unvorhergesehene Ereignisse, wie zum Beispiel Streik, Betriebsstillegung, Betriebsstörung, Wagen- oder Behältermangel, Bahnsperren, Schwierigkeiten in der Beschaffung des nötigen Rohmaterials usw. entbinden uns von den eingegangenen Lieferverpflichtungen insoweit, als wir die Lieferzeit und Dauer dieser Ereignisse verlängern können. Darüber hinaus sind wir in solchen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Besteller ein Recht auf Schadenersatz zusteht.

4. Auch ohne Eintritt solcher unvorhergesehenen Ereignisse können wir die vereinbarte Lieferfrist bis zu 6 Wochen überschreiten.

5. Verzugsstrafen oder sonstige Ansprüche wegen verspäteter Lieferung stehen dem Besteller unter keinen Umständen zu. Er kann auch nicht vom Vertrag zurücktreten.

6. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

VII. Versand:

1. Der Versand der bestellten Waren – womit auch immer und somit auch mit unseren Werksfahrzeugen – geschieht ausdrücklich auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Er trägt somit die Gefahr auch insbesondere für Verluste, Verwechslungen, Beschädigungen, Bruch, Diebstahl und dergleichen.

2. Bei Fehlen von ausdrücklichen Anweisungen durch den Besteller wird der Versand nach unserer Wahl und unserem Ermessen vorgenommen.

3. Im Zusammenhang mit dem Versand haften wir ausschließlich für grobes Verschulden. Eine Verpflichtung zur Leistung von Materialersatz besteht nicht. Ein mittelbarer Schaden wird unter keinen Umständen ersetzt.

 

VIII. Mängel:

1. Bei Mängeln gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des KSchG ist, beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übernahme von Material ab Werk und 12 Monate nach Fertigstellung von Dienstleistungsarbeiten oder Ersatzteillieferungen.

Ein Unternehmer hat darüber hinaus bei sonstigem Verlust die gelieferte Ware bzw. erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, binnen 7 Werktagen, nach Erhalt der Ware bzw. der Leistung, bei ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbare Mängel bzw. allenfalls daraus resultierende Ansprüche schriftlich bei uns zu rügen.

Darüber hinaus müssen Unternehmer – bei sonstigem Ausschluss der Gewährleistung – die vorgeschriebenen Einsatzgrenzen, geltenden Normen und Werksvorschriften einhalten, sowie die Vorschriften für die Inbetriebnahme, den Betrieb, die Wartung und die Installation berücksichtigen.

2. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Gewährleistungsansprüche ist, dass der Besteller seinen vertraglichen Verpflichtungen vollkommen nachkommt.

3. Unsere Gewährleistungsverpflichtungen sind auf die Verpflichtung zur Verbesserung oder zum Austausch der Sache beschränkt, wobei uns das Wahlrecht zusteht. Von uns als mangelhaft anerkannte Ware verbessern wir somit oder nehmen diese nach unserem Ermessen entweder gegen Ersatz der Ware oder gegen Rückerstattung des hierfür berechneten Preises frei Werk oder Lager zurück.

4. Der besondere Rückgriff gemäß § 933 b ABGB ist ausgeschlossen.

5. Darüber hinaus gehende wie auch immer geartete Ersatzansprüche, aus welchem Titel auch immer, insbesondere solche auf Ersatz eines direkten oder indirekten Schadens auf Gewinnentgang, sind ausgeschlossen.

6. Für Waren, die infolge ihrer stofflichen Beschaffenheit oder nach Art ihrer Verwendung einem vorzeitigen Verbrauch unterliegen, übernehmen wir keine Haftung, ferner nicht für Schäden infolge natürlicher Abnützung, falscher Bestellung, unsachgemäßer Behandlung sowie Nichteinhaltung vorgesehener Betriebsbedingungen durch den Besteller, übermäßiger Beanspruchung, Witterungs- oder anderer Natureinflüsse.

7. Bei unberechtigten Mängelrügen, die Nachprüfungen verursachen, können wir die Kosten der Prüfung dem Besteller in Rechnung stellen.

8. Wegen mangelhaften Teillieferungen können keine Rechte hinsichtlich der übrigen Mängel geltend gemacht werden.

9. Der Besteller ist verpflichtet, die mangelhafte Ware auf seine Kosten sorgfältig aufzubewahren, bis wir weiter über sie verfügt haben.

 

IX. Eigentumsvorbehalt:

1. Der Besteller erkennt ausdrücklich an, dass wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung aller uns aus der Geschäftsverbindung mit ihm ergebenden Forderungen vorbehalten. Dies gilt nicht nur bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises, sondern auch hinsichtlich der anfallenden Zinsen und Kosten. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bei Bezahlung durch Wechsel oder Scheck bis zur vollständigen Abdeckung der Verbindlichkeiten bestehen.

2. Solange unser Eigentum nicht erloschen ist, erfolgt jede weitere Veräußerung oder jede Be- oder Verarbeitung durch den Besteller als unseren Beauftragten für uns, ohne dass der Besteller daraus eine Forderung uns gegenüber erlangt. Veräußert der Besteller unsere Ware oder baut er sie ein, so tritt er uns schon im Voraus die ihm aus dieser Veräußerung oder dem Einbau entstehende Kaufpreis oder Werklohnforderung gegen den Dritten mit allen Nebenrechten ab. Der Besteller hat uns hierüber unaufgefordert zu unterrichten. Er ist verpflichtet, auf unser Verlangen die Abtretung dem Dritten bekanntzugeben und uns den Nachweis hierüber zu erbringen. Übersteigt die abgetretene Forderung unsere Forderung so verpflichten wir uns, dem Käufer den überschießenden Betrag seiner Forderung auf Verlangen freizugeben.

3. Im Falle der Barzahlung durch den Dritten erhalten wir anstelle des Eigentums an der Vorbehaltssache Eigentum am Verkaufserlös. Der Besteller verpflichtet sich, den erzielten Erlös gesondert zu verwahren und uns diesen bei Fälligkeit unserer Forderung herauszugeben.

4. Solange der Eigentumsvorbehalt zu unseren Gunsten aufrecht ist, ist der Besteller verpflichtet, für die ordnungsgemäße Instandhaltung auf seine Kosten zu sorgen.

5. Der Besteller ist verpflichtet, uns unverzüglich Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren oder die uns zustehenden Forderungen anzuzeigen. Er ist ferner verpflichtet, uns auf Verlangen alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung unserer Rechte zur Verfügung zu stellen. Insbesondere hat er die Namen und die Anschriften der Dritten mitzuteilen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Er ist ferner verpflichtet, uns eine Urkunde über die Abtretung auszustellen.

6. Bei Be- und Verarbeitung, bei Vermengung und Vermischung, insbesondere aber beim Einbau der Ware, welche diese zum unselbständigen Bestandteil oder Zubehör einer anderen Sache macht, die sich nicht in unserem Eigentum befindet, steht uns Miteigentum an dieser Sache im Verhältnis des Wertes der gelieferten Ware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu. Erwirbt ein Dritter das alleinige Eigentum an der neuen Sache, so räumt er uns schon jetzt im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. ver-bundenen Ware im Wert der neuen Sache Miteigentum ein und wird dieses bis zu seiner Ver-äußerung im ordentlichen Geschäftsbetrieb unentgeltlich verwahren. Er ist verpflichtet, uns von Zugriffen anderer auf die mit Eigentumsvorbehalt belasteten Waren unverzüglich Mitteilung zu machen.

7. Der Besteller trägt die Gefahr für die Beschädigung oder den Untergang seitens des Unternehmens am Lieferort gelieferte, bereitgestellte, gelagerte, montierte oder zur Abholung bereit gestellte Produkte, Materialien und Teile.

 

X. Rücktritt vom Vertrag:

1. Nimmt der Besteller die vertragsmäßig bereitgestellte Ware nicht am vertraglich vereinbarten Ort oder zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt an und ist die Verzögerung nicht auf eine durch uns verschuldete Handlung oder Unterlassung zurückzuführen, so sind wir berechtigt, ohne Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

2. Dieses Rücktrittsrecht gilt auch, wenn über das Vermögen des Bestellers der Konkurs, Ausgleich oder Vorverfahren eröffnet wurden bzw. er einen außergerichtlichen Ausgleich anstrebt, wenn eine wesentliche Verschlechterung seiner Vermögensverhältnisse eintritt oder aber wenn unvorhergesehene Ereignisse eintreten, sofern diese sich auf unseren Betrieb erheblich auswirken oder die wirtschaftliche Bedeutung als Inhalt der Leistung erheblich verändern und für den Fall nachträglich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung.

3. Machen wir aus einem der genannten Gründe von unserem Recht auf Rücktritt Gebrauch, so stehen dem Besteller keine Schadenersatzansprüche zu.

 

XI. Allgemeine Bestimmungen:

1. Vor Übertragung der Vertragsrechte auf Dritte muss der Besteller unsere schriftliche Einwilligung einholen.

2. Ansprüche, die dem Besteller zustehen, darf er mit unseren Forderungen nicht aufrechnen.

3. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Lieferung, Garantie oder Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger Bemängelungen zurückzuhalten.

4. An den von uns hergestellten Entwürfen, Zeichnungen, Werkzeugen beanspruchen wir auf jeden Fall das Recht der Alleinherstellung. Die Verwendung durch Dritte bedarf unserer schriftlichen Einwilligung. Der Besteller übernimmt die Gewähr, dass die Herstellung und Lieferung von Gegenständen, die nach seinen Angaben gefertigt werden, nicht Schutzrechte Dritter verletzen. Er stellt uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.

5. Im Falle der Ausfuhr aus Österreich ist die vorherige Einholung der gegebenenfalls notwendigen Bewilligungen der zuständigen Behörden durch den Besteller erforderlich.

6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben alle übrigen Bestimmungen wirksam.

7. Für den Vertragsabschluss mit dem Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetzt nicht zwingende andere Bestimmungen vorsieht.

8. Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten, insbesondre solche, welche in Zusammenhang mit den gegenständlichen AGB`s und /oder einem darauf basierenden vorvertraglichen und vertraglichen Verhältnis entstehen, ist ausschließlich das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht zuständig. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht; dies unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

9. Im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes liegt der Gerichtsstand von Verbrauchern an deren gewöhnlichen Aufenthalt, Ort der Beschäftigung oder Wohnsitzes, sofern diese einen solchen in Österreich haben.

 

XII. Datenschutz:

Wir sehen es als unsere Verpflichtung, Ihre Daten mit höchster Sorgfalt zu verwalten. Darum hält sich die KLÖTZL Vertriebs GmbH strikt an die datenschutzrechtlichen nationalen/europäischen Vorschriften (DSG/DSGVO). Auf Grund dessen, möchten wir Sie gem. Art 13 DSGVO darüber informieren zu welchem Zweck, welche Daten von Ihnen erfasst werden und wie wir diese nutzen. Die genaue Information zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter www.kloetzl.at/datenschutz-dsgvo

  

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